Einsatz von Jama im Produktmanagement

Geeignete Werkzeugunterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil eines effektiven Produktmanagements. Insbesondere dann, wenn tausend oder mehr Anforderungen für die Entwicklung technisch anspruchsvoller Produkte definiert werden. Vor allem für die Umsetzung sicherheits- und infrastruktur-kritischer Systeme ist es unabdingbar, dass Anforderungen strukturiert erfasst werden können. Dadurch wird die Basis für die Systementwicklung und -verifizierung, etwa mittels geeigneter Testverfahren, sowie einen nachvollziehbaren Entwicklungsprozess gelegt. Anforderungen müssen über den gesamten Entwicklungsprozess hinweg aktuell gehalten werden, da sie nicht nur als Grundlage für die Definition von Produktspezifikationen fungieren, sondern auch für die Erstellung und Durchführung von Testfälle notwendig sind (zB. im Sinne des V-Modells).

Jama ist ein methodenunabhängiges und konfigurierbares Werkzeug für kollaboratives Produktmanagement. Es wird insbesondere im technischen Umfeld eingesetzt und kann auf projekt-spezifische Bedürfnisse hin angepasst werden. Zum Beispiel können im Vorfeld eines Projektes sogenannte „Item-Types“, die die Eigenschaften einer Anforderung oder eines Testfalles festlegen, definiert werden. Darüber hinaus können Beziehungstypen zusammen mit Validierungsregeln für die erstellt werden. Somit kann etwa festgelegt werden, dass ein Testfall mit den zu verifizierenden Anforderungen in Beziehung gesetzt werden muss. Auf Basis solcher Beziehungen kann im Zuge des Test Managements eine „Traceability“ zwischen Anforderungen und Testfällen gewährleistet oder eine „Coverage-Analyse“ durchgeführt werden. Traceability-Pfade können natürlich auch zwischen Anforderungen und Produktspezifikationen erstellt werden. Dadurch kann nicht nur aus der Sicht einer Produktspezifikation auf geänderte Anforderungen reagiert werden, sondern auch im Zuge eines moderierten Reviews der Produktspezifikationen die zu erfüllenden Anforderungen miteingebunden werden.

Die team setzt Jama für unterschiedliche Projekte in verschiedenen Domänen, wie etwa Intelligent Transportation System (ITS) oder Smart Metering (SM), ein. Der Einsatz einer cloud-basierten Lösung hilft uns trotz oftmals geografisch verteilter Projektteams alle relevanten Akteure direkt mit einzubinden. Erzeugte Produktartefakte – etwa von Anforderungen über Produktspezifikationen und Testfälle – können somit nicht nur in strukturierter Form zugänglich gemacht, sondern auch jederzeit angepasst und weiterentwickelt werden. In einer frühen Entwicklungsphase eines Projektes erarbeiten wir gemeinsam mit den involvierten Projektteams ein geeignetes Konzept und einen auf projektspezifische Bedürfnisse hin abgestimmten Leitfaden für die Verwendung von Jama. Diese Vorgehensweise ermöglicht Projektteams in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen sowohl effektiv als auch effizient zu bleiben. Bisher hat sich im Zuge unserer Projekte gezeigt, dass Jama den hohen Ansprüchen für die Entwicklung technisch komplexer Produkte jedenfalls gewachsen ist.

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Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg

Die Landesstelle für Straßentechnik, Regierungspräsidium Tübingen (kurz LST) betreibt für das Bundesland Baden- Württemberg die Straßenverkehrszentrale. Die Straßenverkehrszentrale regelt dabei verschiedene Verkehrsanlagen die eine Beeinflussung des Verkehrsflusses bzw. der Verkehrsteilnehmer ermöglichen. Ein wichtiges System zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und -effizienz stellt dabei die Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) dar, die eine weitgehend vollautomatische Beeinflussung des Verkehrs anhand von detektierten Verkehrsparametern (Anzahl der Fahrzeuge auf dem Streckenabschnitt, etc.) ermöglicht. Zur Überwachung, Steuerung und Parametrierung der Verkehrsleitzentrale und deren SBA setzt die LST seit vielen Jahren auf die von der NERZ (nerz-ev.de) entwickelte einheitliche Rechnerzentralsoftware für Verkehrsleitsysteme (ERZ-Software), welche eine offene, über Betreibergrenzen hinweg nutzbare Software für Straßenbetreiber darstellt. Neben dem Steuerungskern bietet die ERZ-Software eine grafische Benutzeroberfläche zur Visualisierung verkehrsrelevanter Daten und Ereignisse. Mit Hilfe der grafischen Benutzeroberfläche wird es den Operatoren ermöglicht, den Betrieb kontinuierlich zu überwachen und bei besonderen Ereignissen (Baustellen, Unfall, …) durch gezieltes Eingreifen in den Verkehrsablauf auf Steuerungsmaßnahmen diesen zu beeinflussen.

Durch die rasante Entwicklung der hardware- und softwaretechnischen Möglichkeiten in den letzten Jahren hat die LST frühzeitig erkannt, dass es gerade im Bereich Visualisierung und Bedienung Potentiale zur Steigerung der Effizienz und Bedienbarkeit gibt. Aus diesem Grund wurde SCHWIETERING Verkehrstechnik und Straßenplanung (IBS) in enger Zusammenarbeit mit der team beauftragt, die im Einsatz befindliche grafische Benutzeroberfläche fachlich und technisch zu analysieren. Als Kernaufgabe übernimmt die team die technischen Aspekte des Projekts, IBS ein langjähriger enger Partner der team übernimmt die fachlichen Aspekte sowie die Entwicklung eines funktionalen Demonstrators.

Folgende Tätigkeiten werden durch die team erbracht:

  • Technische Systemanalyse der Bedienoberfläche
  • Technische Systemanalyse der Gesamtarchitektur
  • Experteninterviews mit Herstellern
  • Unterstützung bei der Erhebung der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Lastenhefts auf Basis der erhobenen Anforderungen

Die team konnte bereits in laufenden Projekten als Planer und Bauüberwacher Erfahrungen im Umfeld der Landesstelle für Straßentechnik sammeln und setzt mit diesem Projekt die erfolgreiche Zusammenarbeit fort.

Kategorien ITS

Die Zukunft der Verkehrsbeeinflussung mitgestalten

Das Merkblatt zur Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen, kurz MARZ, war in den letzten 20 Jahren die wegweisende Unterlage zur Errichtung von Verkehrssteuerungssystemen im deutschsprachigen Raum. Ausgegeben von der Deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Jahr 1999, legt die MARZ seither die Grundlage für die Beeinflussung des Verkehrs am hochrangigen Straßennetz in Deutschland und Österreich. Der allgemeinen Entwicklung entsprechend haben sich das seit seiner Entstehung nicht angepasste MARZ und die technischen Möglichkeiten wie auch die Erkenntnisse aus der verkehrstechnischen Praxis deutlich voneinander entfernt. Deshalb hat sich die BASt vor einigen Jahren dazu entschieden eine Modernisierung des MARZ in Auftrag zu geben, welche vor kurzem veröffentlicht wurde und zum Download bereitsteht.

Die team war an diesem zukunftsweisenden „neuen MARZ 2018“ maßgeblich beteiligt. Gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner Dr. Christoph Schwietering und der federführenden Ingenieurgesellschaft gevas humberg & partner hat die team im Auftrag der BASt wesentliche Teile des neuen Ansatzes zur Verkehrsbeeinflussung geprägt. In weiterer Folge wurde die team aufgrund ihrer spezifischen IT- und Verkehrstechnik-Kompetenz in gleicher Bearbeiterkonstellation mit dem Entwurf einer flexiblen und skalierbaren Referenzarchitektur für die Verkehrsrechnerzentrale der Zukunft beauftragt. Nach einer mehrjährigen Begutachtungs- und Überarbeitungsphase liegt Betreibern verkehrstechnischer Infrastruktur im deutschsprachigen Raum nun ein umfassendes, verbindliches Kompendium zur Gestaltung ihrer Verkehrsrechnerzentralen vor.

Die Vorreiterrolle bei dessen Anwendung nimmt die ASFINAG ein, deren an das MARZ 2018 angelehntes System zur österreichweiten Steuerung des Verkehrs auf Autobahnen und Schnellstraßen sich derzeit in Umsetzung befindet. Die team begleitet die ASFINAG bei diesem ambitionierten Vorhaben.

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Datenschutz-Grundverordnung: Freund oder Feind?

Das Thema „Datenschutz“ ist in aller Munde. Nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2016 hat die DSGVO – mit einer zweijährigen Übergangsfrist – nach wie vor Gültigkeit. 173 Gründe nennt der Europäische Gerichtshof für die Festsetzung dieser Verordnung. Die Hauptaussage der 88-seitigen deutschen Ausgabe ist, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nicht erlaubt wird. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in folgenden Fällen:

• Einwilligung des Betroffenen • Ermöglichung der Vertragserfüllung • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften • Öffentliches Interesse

DSGVO früher und heute Im Gegensatz zur früheren Vorgehensweise auf Basis des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2000) gibt es keine Freigabe von geplanten Datenverarbeitungen mehr. Das bedeutet, jedes Unternehmen muss für sich seine DSGVO konforme Vorgehensweise festlegen – und dokumentieren. Das ermöglicht einerseits Transparenz bei der Datenverarbeitung, andererseits kann die Datenverarbeitung auch vor Behörden, wie der Datenschutzkommission, entsprechend argumentiert werden.

Praktische Überlegungen Um DSGVO-konform zu agieren, erweist sich eine Klassifizierung der erhobenen Daten auf Basis der aktuell gültigen Gesetze als sinnvoll. Themen, wie der Vertragsabschluss, Rechnungsinhalte, Aufbewahrungsfristen oder die Gewährleistung, sind in diesen geregelt. Um bestehende Verträge auf Basis dieser Gesetze zu erfüllen, ist keine explizite Zustimmung des Betroffenen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten notwendig. Hier wäre eine Einwilligungserklärung schließlich kontraproduktiv: Wie sollte der Prozess gestaltet werden, wenn Betroffene nicht einwilligen? Bei zusätzlich erhobenen Daten ist zu überlegen, ob die Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten sinnvoll und notwendig erscheint. Beruht die Datenverarbeitung auf keiner gültigen Rechtsnorm – wäre aber wünschenswert – so ist die entsprechende Einwilligung bei den betroffenen Personen einzuholen. Beispiele sind die Speicherung der Daten für Marketingzwecke oder auch zur Verbesserung der Kundenbeziehung im Vertrieb.

Herausforderungen und Chancen für die Beratung Die Herausforderung in der Beratung war und ist – trotz der gesetzlichen Vorschrift für die Umsetzung – gleichzeitig einen wirklichen Mehrwert für Unternehmen zu finden und zu bieten. Während der Beratung hat sich rasch branchenübergreifend gezeigt, dass Prozesse innerhalb des Unternehmens bisher wenig beachtet wurden: Welche Daten werden wann erhoben? Wo und wie werden diese gespeichert? Wie lange dauert die Speicherung der personenbezogenen Daten im Unternehmen? Gezeigt hat sich dadurch: Die verpflichtende Umsetzung der DSGVO hat sich auch in eine Prozessaufnahme, – analyse und -verbesserung gewandelt. Das wiederum bietet einen klaren Mehrwert in Bezug auf die Verbesserung der Kostenstruktur des Unternehmens.

Quo vadis DSGVO? Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO lässt sich folgern:  Die zuständigen Behörden haben die angedrohten Strafen noch nicht in voller Höhe verhängt. Sehr wohl wurden aber schon viele Verwarnungen ausgesprochen. Unternehmen wiederum, gegen die Strafzahlungen verhängt wurden, haben oftmals keine Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO gesetzt, beziehungsweise den aktuellen Stand der Technik in puncto Sicherheit und Integrität der Datenverarbeitung nicht eingehalten.

Die einzige Konstante – auch im Geschäftsleben – ist die Veränderung. Unternehmen, welche die DSGVO als Chance zur Weiterentwicklung betrachtet haben, konnten durch die zwingend einhergehende Selbstreflektion neue Wege beschreiten. Die team begleitet diese auch in Zukunft auf diesem Weg.